Garantiebedingungen Bitte genau durchlesen dann kommt es nicht zu Missverständnissen.
© Harald Butscheck
GARANTIEBEDINGUNGEN Garantie bei gebrauchten Geräten Auf die von uns gekauften gebrauchten Elektrogeräte gewähren wir eine Garantie von 6 Monaten ab dem Kauf- oder Lieferdatum. Die Garantie beinhaltet ausschließlich technische Mängel die die Funktion des Gerätes beeinflussen und welche nicht durch Fremdeinwirkung entstanden sind. Geräte die außerhalb unseres Arbeitsgebietes (Großraum Villingen-Schwenningen, siehe auch "Preisgestalltung") stehen müssen uns zur Reparatur kostenlos angeliefert werden. Innerhalb unseres Arbeitsgebietes kommen wir kostenlos zu Ihnen nach Hause. Sollte es vorkommen das eine Reparatur während der Garantiezeit den Wert des Gerätes übersteigt bekommen Sie Ihr Geld zurück oder wir tauschen das Gerät gegen ein gleich- oder höherwertiges Gerät um. Garantie bei neuen Geräten Bei Neugeräten gelten die Gewährleistungs- und Garantiebedingungen des jeweiligen Herstellers. Bitte informieren Sie sich auf deren Webseiten da nicht bei jedem Hersteller die gleichen Bedingungen gelten. 24 Monate Gewährleistung Seit 2002 gilt in Deutschland das europäische Gewährleistungsgesetz für Geräte, Autos und viele andere Artikel. Die Gewährleistung beträgt für neue Artikel 24 Monate und für gebrauchte Artikel 12 Monate. WICHTIG: Die Gewährleistung ist keine Garantie. Was ist Gewährleistung? Stellen Sie an Ihrem gekauften Artikel in den ersten 6 Monaten einen Fehler/Defekt fest und reklamieren diesen, haben Sie bei einem neuen Artikel 24 Monate, bei einem gebrauchten Artikel 12 Monate das Recht auf eine kostenlose Instandsetzung. Tritt der Fehler/Defekt erst im 7.Monat auf haben Sie die Nachweispflicht, das der Fehler schon in den ersten 6 Monaten aufgetreten ist. Hier sind Sie im Grund genommen der Gelackmeierte. Was soll dann eigentlich das Gesetz mit der Gewährleistung, wovor soll der Verbraucher geschützt werden ? Beispiel 1: Sie kaufen ein Auto und glauben ein komisches Geräusch des Motors zu erkennen. Sie melden es innerhalb der ersten 6 Monate nach Kaufdatum dem Verkäufer, dieser kann aber nichts feststellen, Sie lassen sich dies schriftlich bestätigen. Im letzten Monat der Gewährleistung (24 Monate beim Neuwagen, 12 Monate beim Gebrauchtwagen) schmeißt der Motor den Löffel (verreckt, am A...) . Jetzt greift die Gewährleistung, Sie haben ein Recht auf eine kostenlose Instandsetzung, den Nachweiß können Sie ja liefern. Würde aber zum Beispiel die Elektronik den Geist aufgeben haben Sie keine Garantie da Sie diese ja nicht in den ersten 6 Monaten reklamiert haben. Beispiel 2: Sie kaufen eine Waschmaschine und stellen fest das diese ab und zu das Programm vorzeitig beendet und reklamieren dies innerhalb der ersten 6 Monate. Der Kundendiensttechniker stellt keinen Fehler fest und vermutet einen Bedienungsfehler. Sie lassen sich dies schriftlich bestätigen. Innerhalb der Gewährleistung (24 Monate beim Neugerät, 12 Monate beim Gebrauchtgerät) läuft die Maschine gar nicht mehr. Jetzt tritt die Gewährleistung in Kraft und das Gerät muss kostenlos repariert werden. Würde aber zum Beispiel ein Lagerschaden auftreten fällt dieser Fehler nicht in die Gewährleistung da Sie dies nicht in den ersten 6 Monaten reklamiert haben. ACHTUNG: Viele Hersteller machen in etwa folgende Aussage " 24 Monate gesetzliche Garantie" Es gibt aber keine 24 Monate gesetzliche Garantie sondern eben nur eine gesetzliche Gewährleistung. Ich weiß schon von einigen Fällen wo die Verbraucher diesbezüglich angegangen sind. Gut zu wissen: Es gibt aber auch Hersteller die für sich aus der Gewährleistung eine Garantie gemacht haben. Miele schreibt dies ausdrücklich in ihre Garantiebedingungen. AEG schreibt es zwar nicht rein, handelt aber danach, genauso die BSH (Bosch-Siemens) Gruppe. Bei diesen Herstellern kann also kommen was will, wenn es kein Selbstverschulden oder Bedienungsfehler ist wird innerhalb 24 Monaten kostenlos repariert.
Garantiebedingungen Bitte genau durchlesen dann kommt es nicht zu Missverständnissen.
EZ-Butscheck
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GARANTIEBEDINGUNGEN Garantie bei gebrauchten Geräten Auf die von uns gekauften gebrauchten Elektrogeräte gewähren wir eine Garantie von 6 Monaten ab dem Kauf- oder Lieferdatum. Die Garantie beinhaltet ausschließlich technische Mängel die die Funktion des Gerätes beeinflussen und welche nicht durch Fremdeinwirkung entstanden sind. Geräte die außerhalb unseres Arbeitsgebietes (Großraum Villingen- Schwenningen, siehe auch "Preisgestalltung") stehen müssen uns zur Reparatur kostenlos angeliefert werden. Innerhalb unseres Arbeitsgebietes kommen wir kostenlos zu Ihnen nach Hause. Sollte es vorkommen das eine Reparatur während der Garantiezeit den Wert des Gerätes übersteigt bekommen Sie Ihr Geld zurück oder wir tauschen das Gerät gegen ein gleich- oder höherwertiges Gerät um. Garantie bei neuen Geräten Bei Neugeräten gelten die Gewährleistungs- und Garantiebedingungen des jeweiligen Herstellers. Bitte informieren Sie sich auf deren Webseiten da nicht bei jedem Hersteller die gleichen Bedingungen gelten. 24 Monate Gewährleistung Seit 2002 gilt in Deutschland das europäische Gewährleistungsgesetz für Geräte, Autos und viele andere Artikel. Die Gewährleistung beträgt für neue Artikel 24 Monate und für gebrauchte Artikel 12 Monate. WICHTIG: Die Gewährleistung ist keine Garantie. Was ist Gewährleistung? Stellen Sie an Ihrem gekauften Artikel in den ersten 6 Monaten einen Fehler/Defekt fest und reklamieren diesen, haben Sie bei einem neuen Artikel 24 Monate, bei einem gebrauchten Artikel 12 Monate das Recht auf eine kostenlose Instandsetzung. Tritt der Fehler/Defekt erst im 7.Monat auf haben Sie die Nachweispflicht, das der Fehler schon in den ersten 6 Monaten aufgetreten ist. Hier sind Sie im Grund genommen der Gelackmeierte. Was soll dann eigentlich das Gesetz mit der Gewährleistung, wovor soll der Verbraucher geschützt werden ? Beispiel 1: Sie kaufen ein Auto und glauben ein komisches Geräusch des Motors zu erkennen. Sie melden es innerhalb der ersten 6 Monate nach Kaufdatum dem Verkäufer, dieser kann aber nichts feststellen, Sie lassen sich dies schriftlich bestätigen. Im letzten Monat der Gewährleistung (24 Monate beim Neuwagen, 12 Monate beim Gebrauchtwagen) schmeißt der Motor den Löffel (verreckt, am A...) . Jetzt greift die Gewährleistung, Sie haben ein Recht auf eine kostenlose Instandsetzung, den Nachweiß können Sie ja liefern. Würde aber zum Beispiel die Elektronik den Geist aufgeben haben Sie keine Garantie da Sie diese ja nicht in den ersten 6 Monaten reklamiert haben. Beispiel 2: Sie kaufen eine Waschmaschine und stellen fest das diese ab und zu das Programm vorzeitig beendet und reklamieren dies innerhalb der ersten 6 Monate. Der Kundendiensttechniker stellt keinen Fehler fest und vermutet einen Bedienungsfehler. Sie lassen sich dies schriftlich bestätigen. Innerhalb der Gewährleistung (24 Monate beim Neugerät, 12 Monate beim Gebrauchtgerät) läuft die Maschine gar nicht mehr. Jetzt tritt die Gewährleistung in Kraft und das Gerät muss kostenlos repariert werden. Würde aber zum Beispiel ein Lagerschaden auftreten fällt dieser Fehler nicht in die Gewährleistung da Sie dies nicht in den ersten 6 Monaten reklamiert haben. ACHTUNG: Viele Hersteller machen in etwa folgende Aussage " 24 Monate gesetzliche Garantie" Es gibt aber keine 24 Monate gesetzliche Garantie sondern eben nur eine gesetzliche Gewährleistung. Ich weiß schon von einigen Fällen wo die Verbraucher diesbezüglich angegangen sind. Gut zu wissen: Es gibt aber auch Hersteller die für sich aus der Gewährleistung eine Garantie gemacht haben. Miele schreibt dies ausdrücklich in ihre Garantiebedingungen. AEG schreibt es zwar nicht rein, handelt aber danach, genauso die BSH (Bosch-Siemens) Gruppe. Bei diesen Herstellern kann also kommen was will, wenn es kein Selbstverschulden oder Bedienungsfehler ist wird innerhalb 24 Monaten kostenlos repariert.